09.10.2009

Newsletter Nummer 011

Liebe FreundInnen und GenossInnen,

der Tag der Urteilsverkündung im mg-Prozess steht nun fest. Es ist Freitag, der 16. Oktober 2009. Nähere Informationen findet Ihr unten in dieser Mail oder unter einstellung.so36.net. Wir hoffen, dass an diesem Tag in verschiedenen Städten viele Menschen gegen staatliche Repression auf die Straße gehen. Zeigt eure Solidarität mit den drei Angeklagten und beteiligt euch an den Aktivitäten am 16. Oktober.

  1. Aktionstag zur Urteilsverkündung am 16. Oktober
  2. Informationen vom Einstellungsbündnis
  3. Artikel in der Zeitung junge welt

1. Aktionstag zur Urteilsverkündung am 16. Oktober

Berlin am Freitag, 16. Oktober 2009

  • Kundgebung | 11 Uhr | Gericht Moabit, Turmstraße 91
  • Prozessbeginn | 12 Uhr (Einlass ab 11 Uhr) | Gericht Moabit, Turmstraße 91
  • Demonstration | 19 Uhr | Kottbusser Tor

Hamburg am Freitag, 16. Oktober 2009

  • Kundgebung| 19 Uhr | S-Bahnhof Sternschanze

Infos zum Aktionstag unter

2. Informationen vom Einstellungsbündnis

Am Freitag, 16. Oktober 2009 wird im Berliner Prozess gegen Axel, Florian und Oliver das Urteil verkündet. Die drei Genossen müssen mit einer Haftstrafe rechnen. Das Bündnis für die Einstellung der Paragraph-129-Verfahren, das seit über zwei Jahren Solidarität organisiert, ruft anlässlich der Urteilsverkündung zu einem Aktionstag auf.

Am 8. Oktober hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer Haftstrafen von 3,5 bzw. 3 Jahren gefordert. Die BAW sah nach einem Jahr mit über 60 Prozesstagen alle Punkte der Anklage bestätigt. Die drei Angeklagten hätten am 31. Juli 2007 versucht Bundeswehrfahrzeuge in Brand zu stecken. Außerdem seien sie Mitglieder der »militanten gruppe (mg)«. Beweise, die eine Verurteilung nach dem Organisationsdelikt §129 StGB rechtfertigen, liegen allerdings nicht vor. Selbst die BAW musste in ihrem Plädoyer eingestehen, dass es sich nur um Indizien handele, die aber in ihrer Zusammensicht eine Verurteilung rechtfertige.

Dass das Urteil des Berliner Kammergerichts bereits feststeht, wird dadurch bestätigt, dass der fünfköpfige Strafsenat nach den Plädoyers der Verteidigung, die für den 14. und ggf. 15. Oktober vorgesehen sind, für eine Urteilsfindung keine Beratungszeit mehr benötigt. Die Urteilsverkündung ist für den Freitag, 16. Oktober, 12 Uhr im Hochsicherheitssaal 700 angekündigt.

Um 11 Uhr wird es an diesem Tag vor dem Gericht in der Turmstraße 91 eine Kundgebung vor dem Gericht in Berlin-Moabit geben. Ab 11 Uhr ist Einlass für die Zuschauer. Das Einstellungsbündnis ruft dazu auf den letzten Prozesstag zu besuchen. Am Abend sind um 19 Uhr Kundgebungen in Hamburg (S-Bahnhof Sternschanze) und Berlin (Demo ab Kottbusser Tor) geplant.

Zuvor werden am Mittwoch, 14. Oktober die Rechtsanwälte ihre Plädoyers halten. Sie kündigten an, dafür einen Tag zu benötigen. Der Prozesstag am 15. Oktober wird deswegen aller Voraussicht nach ausfallen.

3. Artikel in der Zeitung junge welt

Linke sollen in den Knast
Am kommenden Freitag endet das »mg«-Verfahren. Bundesanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen für die drei Angeklagten

Von Frank Brunner und Sebastian Thalheim

Die Erleichterung über das nahende Prozeßende war Jochen Weingarten anzusehen. Und deshalb hatte sich der Vertreter der Bundesanwaltschaft (BAW) seine kleine Pointe bis zum Ende aufgespart. »Das wird die Leidensfähigkeit der Verfahrensbeteiligten bis an die Grenze des Unerträglichen strapazieren«, begann er am Donnerstag sein Plädoyer. Damit spielte Weingarten auf die Positionspapiere der »militanten gruppe« (mg) an, aus denen er während seines dreistündigen Schlußwortes ausführlich zitierte. Im Kriminalgericht Berlin-Moabit verhandelt der Strafsenat des Berliner Kammergerichts seit September 2008 gegen drei Linke, denen versuchte Brandstiftung sowie die Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« vorgeworfen wird.

Oliver R., Axel H. und Florian L. sollen in der Nacht zum 31. Juli 2007 versucht haben, in Brandenburg/Havel auf einem Gelände der Firma MAN drei Bundeswehr-LKW anzuzünden. Am gestrigen 61. Verhandlungstag erklärte der Vorsitzende Richter Josef Hoch die Beweisaufnahme für beendet. In ihren Schlußworten faßten Weingarten und seine Kollegin, Staatsanwältin Greger, noch mal die Indizien zusammen. Für die versuchte Brandstiftung spräche vor allem, daß die Beschuldigten in der Nähe des Tatortes von Beamten beobachtet wurden, so Greger. Zudem sei bei abgehörten Telefongesprächen die Anmietung eines Fahrzeuges besprochen wurden, was auf eine Verabredung zum Anschlag schließen lasse. Als weiteren Hinweis präsentierten die Ankläger einen Kassenbon der Firma »Schlecker«. Der belege den Kauf von Haushaltshandschuhen und Gefrierbeuteln. Beides werde zum Bau der verwendeteten Brandsätze der Marke »Nobelkarossentod« benötigt, so Greger.

Staatsanwalt Weingarten versuchte anschließend, die »mg«-Mitgliedschaft der drei nachzuweisen. Der Gruppe werden seit 2001 insgesamt 25 Anschläge auf staatliche Einrichtungen oder Privatfirmen zugerechnet. Nach der Verhaftung der Verdächtigen am 31. Juli 2007 habe die »mg« keine Erklärung mehr verbreitet, so Weingarten. Dabei habe die Gruppe bis dahin zahlreiche Stellungnahmen veröffentlicht.

Nach seiner Ansicht kann die Funkstille nach der Festnahmeaktion nur damit erklärt werden, daß die Beamten in jener Nacht tatsächlich Angehörige der linksradikalen Vereinigung aufgegriffen haben. Eine Anfang Juli 2009 in der Szenezeitschrift interim publizierte Auflösungserklärung, in der die »mg« abstreitet, daß die Berliner Kriegsgegner zur »mg« gehören, bezeichnete Weingarten als »durchsichtiges Manöver«, um die Beschuldigten von den Vorwürfen zu entlasten. Sichergestellte Fotos, auf denen frühere Anschlagsziele festgehalten waren, sowie ein »Minihandbuch für Militante« seien weitere Indizien, erklärte Weingarten.

»Jedes einzelne Beweisanzeichen mag als nicht ausreichend betrachtet werden, in der Summe belegen sie jedoch den versuchten Anschlag sowie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung«, begründete der Staatsanwalt nach der fast fünfstündigen Verhandlung die Forderung nach mehrjährigen Haftstrafen. So sollen Oliver R. und Axel H. nach dem Willen der BAW für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Drei Jahre Haft forderte Weingarten für Florian L. Die Strafverteidiger halten das für unangemessen. »Die Argumentation der Bundesanwaltschaft war wenig überzeugend und voller Widersprüche«, sagte Rechtsanwalt Sven Lindemann nach der Verhandlung gegenüber junge Welt. Am kommenden Mittwoch sowie am Donnerstag werden die Verteidiger ihre Plädoyes halten. Das Urteil wird Richer Hoch dann am Freitag verkünden.

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