Kriminell ist das System und nicht der Widerstand
Im Sommer 2007 gab es nach den Razzien im Zuge der Anti-G8-Mobilisierung einen weiteren Repressionsschlag. Betroffen sind sieben Aktivisten aus Berlin, denen vorgeworfen wird, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 zu sein. Zunächst war nach Paragraph 129a – Bildung einer terroristischen Vereinigung – ermittelt worden, der Bundesgerichtshof schwächte den Vorwurf später auf kriminell ab, auch wenn weiterhin die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen leitet.